Sonntag, Juni 30, 2019
Wenn der Mieter stirbt…
WAS PASSIERT MIT DEM MIETVERTRAG, WENN DER MIETER STIRBT?
Wenn der Verstorbene allein gelebt hat oder keine andere Person den Vertrag übernehmen möchte, geht das Mietverhältnis auf die Erben über.
Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht
Nicht nur Mieter, auch Vermieter haben das Recht, den Mietvertrag binnen eines Monats ab Kenntnis vom Tod Ihres Mieters mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, wenn der Erbe bislang nicht in der Wohnung wohnte.
Mietern, die den Vertrag eigentlich fortsetzen möchten, kann der Vermieter nur kündigen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Beispiele sind: Zahlungsverzögerungen, Störung des Hausfriedens oder wenn Sie Eigenbedarf haben.
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Mieter stirbt?
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BEI TOD DES PÄCHTERS:
Pachtvertrag gilt auch für Ehefrau und weitere Erben
Pachtvertrag gilt auch für Ehefrau und weitere Erben
Der Pachtvertrag geht auf die Erben über
Pachtvertrag geht auf Erben über
Erben, die den Vertrag eigentlich fortsetzen möchten, kann der Verpächter nur kündigen, wenn schwerwiegende dafür Gründe vorliegen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Fristen müssen unbedingt beachtet werden, bei Verzug ist eine solche Kündigung rechtskräftig.
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Bei Räumungsklage und Zwangsräumung wird nicht mehr zwischen Miete, Nutzung und Verpachtung unterschieden, hier gelten die gleichen Vorschriften.
ZWANGSRÄUMUNG DURCH DEN VERMIETER – ZULÄSSIGE SELBSTJUSTIZ?
4.) Darf der Vermieter eigenmächtig die Wasserzufuhr und die Heizung absperren, um auf diese Weise die Räumung zu „beschleunigen“?
Nein! Eine sog. Versorgungssperre ist im Wohnraummietrecht stets unzulässig, selbst wenn der Vermieter dem Mieter bereits eine Kündigung ausgesprochen haben sollte.
Zwangsräumung zulässige Selbstjustiz?
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RÄUMUNGSKLAGE – WENN DIE ZWANGSRÄUMUNG DROHT
Räumungsklage – Wenn Mietern die Zwangsräumung droht
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RÄUMUNGSSCHUTZ
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WAS TUN, WENN DIE ZWANGSRÄUMUNG BEVORSTEHT
Was tun, wenn die Zwangsräumung bevorsteht ?
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NICHT AUFGEBEN: WAS MIETER BEI DROHENDER ZWANGSRÄUMUNG TUN KÖNNEN
Nicht aufgeben: was Mieter bei drohender Zwangsräumung tun können
